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Registrierkasse für Friseure und Co. – alles zu den rechtlichen Anforderungen seit 2025

27.11.2025

Überblick

Auch 2025 rücken im Friseur- und Kosmetikbereich neue gesetzliche Anforderungen rund um Kassensysteme in den Fokus. Salonbetreiber, mobile Friseure und auch Kosmetikstudios müssen handeln, um die komplexe GoBD- und KassenSichV-Konformität zu erfüllen.

Diese Gesetze für Kassensysteme sind zwar schon länger Pflicht, doch kommt jetzt etwa eine Meldepflicht hinzu. Neu ist zum Beispiel auch, dass Kassendaten manipulationssicher gespeichert werden müssen. Zudem müssen sie digital prüfbar sein. Wer diese Anforderungen nicht beachtet, riskiert hohe Bußgelder.

Mehr über die rechtlichen Anforderungen und welche Registrierkasse für Friseure die Beste ist, erfahren Sie in unserem Beitrag. Darüber hinaus verraten wir Ihnen die Vorteile der Salon Management Software von Salonkee. Viel Spaß bei der Lektüre!

Das Wichtigste in Kürze:

Seit 2025 gilt in Deutschland die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Genutzte Kassen müssen beim Finanzamt registriert werden. Eine allgemeine Registrierkassenpflicht ist für 2027 geplant.

Friseure und Kosmetikstudios müssen ihre Registrierkassen GoBD- und KassenSichV-konform führen. Manipulationssichere Speicherung ist Pflicht.

In Österreich besteht ab bestimmten Umsatzgrenzen eine strikte Registrierkassenpflicht mit Signaturpflicht (RKSV), in der Schweiz gibt es keine allgemeine gesetzliche Verwendungspflicht.

Mobile Friseure können die Kasse am festen Standort belassen, müssen aber alle Umsätze korrekt erfassen.

Moderne Kassensysteme wie Salonkee bieten integrierte TSE, automatische Meldungen und Schnittstellen zur Kundenverwaltung – praktisch und rechtssicher.

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Kassenregeln in DACH

Müssen Friseure eine Registrierkasse haben?

Aktuell besteht in Deutschland keine generelle Registrierkassenpflicht für Friseurbetriebe. Wird jedoch ein elektronisches Kassensystem benutzt, muss dieses GoBD-konform geführt werden. Eine offene Ladenkasse ist zwar erlaubt, doch sind sie im Alltag eher unpraktisch.

In Österreich gibt es andere Regelungen. Eine Registrierkasse Österreich ist bei einem Jahresumsatz von über 15.000 € Pflicht. Betragen die Barumsätze zudem mehr als 7.500 €, besteht ebenfalls eine Registrierkassenpflicht in Österreich. In der Schweiz gibt es hingegen keine allgemeine Registrierkassenpflicht. Es muss jedoch ein ordentlich geführtes Kassenbuch vorliegen.

GoBD- und KassenSichV-Konformität einfach erklärt

Klären wir zunächst den gesetzlichen Zungenbrecher namens GoBD, der in seiner vollen Länge „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form“ bedeutet. Es handelt sich dabei um Regeln zur Aufbewahrung und Speicherung von Kassendaten in Deutschland.

Die KassenSichV ist die sogenannte „Kassensicherungsverordnung“. Sie ist sozusagen eine Ergänzung der GobD. Diese schreibt vor, dass jede elektronische Kasse eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben muss. Diese TSE schützt vor Manipulationen.

Für Friseurbetriebe in Deutschland ist dies ein sehr wichtiger Punkt. Vor allem dann, wenn Sie ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen Sie sich an die GoBD- und KassenSichV-Konformität halten. In Österreich gibt es ähnliche Regeln für Registrierkassen. Hält man sich an die Vorschriften, können hohe Strafen vermieden werden. Zudem ist man bei einer Prüfung immer auf der sicheren Seite.

Was ändert sich 2025 für Friseure?

Seit dem 1. Januar 2025 wird in Deutschland die Kassen-Meldepflicht wirksam. Jedes neue elektronische Kassen- oder Kassensystem muss innerhalb eines Monats über Mein ELSTER an das Finanzamt gemeldet werden. Dies gilt auch bei einem Austausch oder einem Standortwechsel. Das Ziel dabei ist, dass Manipulationen verhindert werden. Gleichzeitig wird mehr Transparenz bei den Umsätzen geschaffen.

Wichtig: Jede Registrierkasse für Friseure oder im Bereich der Kosmetik muss beim Finanzamt registriert werden. Für bereits genutzte Systeme gab es eine Übergangsfrist, die nur bis zum 31. Juli 2025 galt.

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GoBD & TSE

Registrierkasse im Friseursalon: GoBD- und KassenSichV-Konformität sicherstellen

Eine Registrierkasse für Friseure muss in Deutschland die Vorgaben der GoBD und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen. Bereits seit 2020 ist eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) Pflicht. Ab 2025 kommt eine zusätzliche Meldepflicht hinzu. Über die sogenannte DSFinV-K-Schnittstelle (zum Export von elektronischen Daten) können bei Prüfungen Daten direkt an das Finanzamt übermittelt werden. Jeder Umsatz muss einzeln erfasst und protokolliert werden.

Verstöße können Bußgelder von bis zu 25.000 € zur Folge haben. Außerdem darf das Finanzamt Umsätze schätzen. Mit professionellen Kassensystemen für Saloninhaber behalten Friseure und Kosmetik-Profis zudem den Überblick über Termine, Umsätze und Kundendaten.

Unterschiede in Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich

Die Regelungen für Registrierkassen im Friseurgewerbe sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In Deutschland sind seit 2020 Registrierkassen mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) und Belegpflicht gesetzlich vorgeschrieben, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Auch in Österreich sind Registrierkassen für Friseure und Kosmetikstudios ab einem Jahresnettoumsatz von 15.000 Euro Pflicht, sofern mindestens 7.500 Euro aus Barverkäufen stammen; zudem gilt eine Unterschriftenpflicht, und bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Anders sieht es in der Schweiz aus: Hier besteht weder eine TSE- noch eine Registrierkassenpflicht. Stattdessen sind Betriebe verpflichtet, ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen, wobei die Strafen je nach Kanton variieren.

Rechtliche Anforderungen für mobile Friseure

Mobile Friseure müssen in der Regel eine Registrierkasse für mobile Friseure verwenden, sobald ihre Umsätze über dem gesetzlichen Schwellenwert liegen. Mobile Gruppen dürfen die Registrierkasse am festen Standort lassen. Wichtig ist dabei aber, dass die Einnahmen dort vollständig erfasst werden.

Auch für mobile Betriebe gelten die gleichen Anforderungen wie für stationäre Salons. Die KassenSichV schreibt den Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vor, und die Aufzeichnung muss GoBD-konform erfolgen. Es bestehen außerdem strikte Dokumentationspflichten, wie Einzelaufzeichnung und Datenschnittstelle für Prüfungen. Werden diese Vorgaben vernachlässigt, riskieren Sie Bußgelder und steuerliche Schätzungen.

Registrierkasse für Kosmetikstudio – gesetzliche Pflicht

Eine Registrierkasse für Kosmetikstudios ist in Deutschland nicht generell Pflicht. Wenn Sie jedoch ein elektronisches Kassensystem nutzen, muss dieses den Vorgaben der GoBD und der KassenSichV entsprechen. In Österreich brauchen Sie eine Registrierkasse, wenn Sie bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten. In diesem Fall ist auch die RKSV-Signaturpflicht vorgeschrieben. Für Kosmetikstudios ist eine moderne, gesetzeskonforme Kassenlösung daher wichtig. Nicht nur wird so für Rechtssicherheit gesorgt. Automatisch wird Ihnen damit auch ein reibungsloser Ablauf im Alltag gewährleistet. Auch kleine Studios profitieren davon, wenn alles genau dokumentiert wird. Wenn Sie früh genug Wert auf eine passende Lösung legen, können Sie spätere Probleme mit Finanzbehörden vermeiden.

Welche Registrierkasse für Friseure ist am besten?

Eine moderne Registrierkasse für Friseure ist sehr wichtig und in den kommenden Jahren nicht mehr wegzudenken. Es gibt aktuell zahlreiche Modelle für Ihren Salon, die nahezu alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Ihren Alltag deutlich erleichtern. Geeignete Systeme verfügen über eine integrierte TSE, automatische Belegausgabe und einen DSFinV-K-Export. Dazu kommt, dass sie auch GoBD-konform sind. Kurz und knapp auf den Punkt gebracht: Registrierkassen für Friseure ermöglichen eine lückenlose Einzelaufzeichnung.

Zudem ist seit 2025 die automatische Meldung via ELSTER zu beachten. Am besten entscheiden Sie sich daher für eine Lösung, die auch mobil nutzbar ist. Selbstverständlich sollte sie aber auch stationär einwandfrei funktionieren. Perfekt wird das Ganze mit einer Schnittstelle zur Salonverwaltungssoftware, wie sie Salonkee bietet. So haben Friseure von der Terminplanung sowie Kundenverwaltung, bis hin zu Marketingtools und Kassenfunktionen alles in einem System. Die Kassen sind wirtschaftlich, halten die rechtlichen Anforderungen ein und sind zudem auch zukunftssicher.

Warum die Registrierkasse für Friseure von Salonkee die beste All-in-one Solution ist

Salonkee bietet mehr als nur eine einfache Kasse, vielmehr profitieren Sie von einer All-in-one-Komplettlösung, die sämtliche gesetzlichen Anforderungen abdeckt. Alles ist perfekt auf Friseure und andere Saloninhaber abgestimmt und vor allem leicht zu bedienen. Die Vorteile von Salonkee auf einen Blick:

  • TSE integriert
  • GoBD-konform
  • DSFinV-K-Export
  • automatische ELSTER-Meldung
  • mobile und stationäre Nutzung
  • Termin- und Kundenverwaltung
  • Marketing- und Analysefunktionen
  • zukunftssichere Komplettlösung
  • integrierte Zahlungsmöglichkeiten (EC-Gerät + Online Anzahlungen)
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Kosten einer Registrierkasse – die Preise bei Salonkee

Das Start-Paket, erhältlich ab 49 € pro Monat, enthält kein Kassensystem, bietet jedoch alle wichtigen Funktionen wie Terminbuchung, Kundenverwaltung, Online-Buchungen, Wartelisten und Terminerinnerungen.

Das Plus-Paket, ab 79 € pro Monat, umfasst ein GoBD-konformes Kassensystem sowie nützliche Extras wie DATEV-Export, Waren- und Produktmanagement und eine automatisierte Kassenmeldung.

Für alle, die eine noch umfassendere Lösung suchen, bietet das Business-Paket ab 109 € pro Monat sämtliche Plus-Funktionen sowie erweiterte Statistiken, automatisierte Newsletter, ein Treuepunkte-System und eine erweiterte Zugriffsverwaltung.

Registrierkasse für Friseure: Zukunftssichere Lösungen für Friseur- und Kosmetikbetriebe

Auch 2025 gilt in Deutschland noch keine Registrierkassenpflicht. Geht es allerdings nach dem Koalitionsvertrag vom letzten April, haben CDU/CSU und SPD bereits ab 2027 eine verpflichtende Nutzung vorgesehen. In Österreich gibt es hingegen bereits strenge Regeln. Deshalb werden elektronische und gesetzeskonforme Kassensysteme für Friseursalons und Kosmetikstudios immer wichtiger. Die Anforderungen wie GoBD, KassenSichV und TSE sorgen für Rechtssicherheit und mehr Transparenz. Registrierkassen für Friseure machen die Arbeit aber auch deutlich effizienter.

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